Soll ich mich zu Kursen frühzeitig anmelden?
Ja, ganz besonders seit den Coronazeiten, denn es wurde in den letzten Jahren schwerer Quartiere zu bekommen, egal ob auf Campingplätzen oder in Hotels und Pensionen. Wer nicht frühzeitig gebucht hat bekommt vielleicht keinen Platz mehr.
Was passiert wenn ich bereits Zahlungen geleistet habe:
Im Falle unserer Absage durch Corona (was derzeit sehr unwahrscheinlich ist) können die Zahlungen für spätere Kurse (auch für 2024) bei uns genutzt werden oder selbstverständlich jederzeit erstattet werden, genau so wie wir das schon 2020 - 2022 erfolgreich praktizierten.
Finden die Kurse 2023 statt?
Ja unsere Kurse werden stattfinden! Natürlich unter Beachtung der aktuellen Hygieneauflagen. Falls es zum Kurstermine ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt, behalten wir uns vor die Covid 3 G Regelung vorauszusetzen. In diesem Falle wäre dann der entsprechende Nachweiss vom Teilnehmer vorzulegen. Dies liegt im Ermessen des Kursleiters.
Was passiert wenn ein Kurs stattfindet und ich wegen Corona Vorschriften nicht teilnehmen kann:
Wenn Du 3 G erfüllst und nicht teilnehmen kannst weil Deine Anreise oder Deine Übernachtung wegen Corona Vorschriften nicht möglich ist (was derzeit sehr unwahrscheinlich ist) werden Deine Zahlungen zu 100% für spätere Kurse (auch für 2024) bei uns gutgeschrieben. In so einem Coronafall ohne Storno bzw. Umbuchungsgebühren. Wer die 3 G Regelung nicht erfüllt muss vom Kurs ausgeschlossen werden. Ein Anspruch von Erstattungen von Gebühren besteht dann nur im Rahmen unserer Stornogebühren.
Was ändert sich noch bei unseren Kursen:
1. Die Kursteilnehmer sollen bitte Desinfektionsspray oder Tücher mitbringen. Eventuell ist die Teilnehmerzahl begrenzt, daher sollte man sich frühzeitig anmelden.
2. Die Kursteilnehmer müssen zugelassenen Mundschutz mitbringen. Ob der Mundschutz (nur bei der Materialausgabe/Rückgabe und bei gegenseitiger Hilfe mit Körpernähe oder bei gemeinsamen Autofahrten) getragen werden muss liegt im Ermessen der Kursleitung und wird nach aktueller Lage entschieden, momentan scheint es aber nicht erforderlich.
Neueste Info:
In Bayern ist übrigens aktuell paddeln mit Kajaks, Canadiern und SUP sowie surfen etc. grundsätzlich erlaubt. SUP auf Flüssen teils nicht erlaubt, auf vielen Flüssen gibt es auch spezielle Regeln, bitte diese Vorschriften beachten, damit Ihr keinen Ärger bekommt.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für diese Angaben, insbesondere da sich die Vorschriften täglich ändern können. Stand 13.04.2023
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Euch
Norbert und Karin Heller